Unsere Kanzlei

Seit Jahrzehnten steht unsere Sozietät in Konstanz für juristische Kompetenz und Verlässlichkeit. Nach Gründung im Jahr 1946 durch Rechtsanwalt Dr. Richard von Zoepffel trat 1964 zunächst Rechtsanwalt Hubert Baiker in die Kanzlei ein. Seit 1978 trägt sie den Namen „Rechtsanwälte Baiker & Partner”. Rechtsanwalt Werner Hiemer und Rechtsanwalt Johann G. Strick nahmen 1982 bzw. 1985 ihre Tätigkeit für die Kanzlei auf. 1995 wurde das Team durch Rechtsanwältin Dr. Kristin Veeser nochmals verstärkt.

2017 verstarb unser zutiefst geschätzter Seniorpartner Hubert Baiker, dem wir viel verdanken. Seine hohe fachliche Kompetenz gepaart mit Empathie prägt den Stil unserer Kanzlei bis heute und wird uns künftig ein Leitbild bleiben.

Die Rechtsanwälte Christian Strick sowie Christoph Schwalenberg haben sich 2018 bzw. 2021 nahtlos in dieses Leitbild eingefügt und komplettieren seitdem unser Anwaltsteam, so dass die Weichen für die Zukunft gestellt sind.

Unsere Philosophie

Wir wissen, dass Ihr Erfolg auch unser Erfolg ist! Sich voller Engagement für die Ziele unserer Mandanten einzusetzen, ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil unseres Selbstverständnisses.

Neben hoher fachlicher Qualität bilden Vertrauenswürdigkeit und Zielstrebigkeit die Grundlagen unserer Tätigkeit. Unser Augenmerk ist dabei stets auf die optimale Lösung Ihres Anliegens gerichtet. Unsere langjährige Erfahrung bringen wir für Sie ein, um Ihnen schnell eine realistische Einschätzung der Rechtslage zu geben und Marschroute aufzeigen zu können.

Die Verbundenheit und Treue unserer langjährigen Mandanten bestärken uns darin, diese Philosophie auch künftig weiter zu verfolgen. Wir werden immer unser Möglichstes für Ihren Erfolg tun!

Unsere Mandanten

Als moderne Dienstleister beraten wir Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, insbesondere Versicherer, mittelständische Betriebe sowie Handwerksbetriebe, aber auch öffentliche Institutionen. Durch die jeweiligen Spezialisierungen unserer Anwälte können wir Ihre rechtlichen Interessen auf breiter Front und, soweit erforderlich, auch rechtsgebietsübergreifend im Team wahrnehmen.

Unsere Räumlichkeiten

Unsere Kanzleiräumlichkeiten in der August-Borsig-Straße 13, 78467 Konstanz, verfügen über eine komfortable Verkehrsanbindung und sind sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw – vor allem über die B33 – gut zu erreichen. Direkt vor dem Gebäude finden Sie zudem etliche Parkmöglichkeiten. Mehrere Buslinien führen Sie über die Haltestelle „Fritz-Arnold-Straße“ zudem nah an das Kanzleigebäude. Vom Bahnhof Konstanz-Wollmatingen sind es im Übrigen nur ca. 900 m zu unserer Kanzlei.

Die Kanzlei liegt zudem auch in günstiger Lage zum Amts- sowie zum Landgericht Konstanz, so dass wir auch Terminvertretungen bereitwillig übernehmen.

Unsere Vergütung

Die Abrechnung unserer anwaltlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich nach dem jeweiligen Streitwert unter Zugrundelegung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Dies hat für Sie den Vorteil, dass unser Honorar von einer etwaigen Rechtschutzversicherung bei Deckungsschutz voll getragen wird.

Honorarvereinbarungen können im Einzelfall vereinbart werden. Auf Wunsch bieten wir Ihnen in hierzu geeigneten Fällen auf Ihren Fall zugeschnittene Pauschal- oder Stundenhonorarvereinbarungen, insbesondere bei – über eine Erstberatung hinausgehenden – Beratungstätigkeiten.

Für gewerbliche Mandanten besteht die Möglichkeit der ganzheitlichen laufenden Beratung durch unsere Sozietät im Sinne einer ausgelagerten Rechtsabteilung auf Basis individuell zu vereinbarender Beratungspauschalen. Sprechen Sie uns hierauf einfach unverbindlich an!